Jugendsatzung

           Jugendordnung des Schützenvereins Schopp

 

 

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Die Jugend des Schützenvereins Schopp umfasst alle Vereinsmitglieder bis zum

21. Lebensjahr, sowie alle gewählten und berufenen Mitarbeiter in der Jugend.

 

§ 2 Grundsätze

Die Schützenjugend führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung

des Schützenvereins Schopp selbst.

Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zu fließenden Mittel.

Sie ist weltanschaulich und parteipolitisch neutral und tritt für Toleranz ein.

 

§ 3 Zweck

Die Schützenjugend des Schützenvereins Schopp will unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates

 

a) den Jugendlichen die Ausübung des Schießsports als Teil der Jugendarbeit ermöglichen und weiterentwickeln, sowie durch allgemeine sportliche Betätigung die körperliche Leistungsfähigkeit und Gesundheit der jungen Menschen fördern.

 

b) die Jugendlichen zur kritischen Auseinandersetzung mit ihrer Situation und ihren Aufgaben in der modernen Gesellschaft und befähigen und zu sozialem Engagement anregen.

 

c) mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen zum Wohl der Jugend zusammenarbeiten.

 

d) durch Begegnungen und Wettkämpfe mit anderen Jugendgruppen die Bereitschaft zur

(internationalen) Verständigung wecken.

 

§ 4 Organe

Die Organe der Schützenjugend des Schützenvereins Schopp sind

 

die Jugendvollversammlung

 

der Jugendvorstand

 

§ 5 die Jugendvollversammlung

 

(I) Die Jugendvollversammlung ist das höchste Organ der Schützenjugend des Schützenvereins Schopp. Ihr gehören alle Mitglieder der Jugend an.

 

(II) Es gibt ordentliche und außerordentliche Jugendvollversammlungen.

Die ordentliche Jugendvollversammlung findet einmal jährlich statt, sie ist zwei Wochen vorher durch den Jugendvorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.

 

Eine außerordentliche Jugendvollversammlung ist auf Antrag eines drittels ihrer Mitglieder oder eines mit 50% der Stimmen des Jugendvorstands gefassten Beschlusses

einzuberufen.

 

(III) Die Aufgaben der Jugendvollversammlung sind:

- Festlegung der Richtlinien für die Jugendarbeit im Verein

- Entgegennahme der Berichte des Jugendvorstandes

- Wahl der Jugendvorstandsmitglieder

- Wahl von Delegierten zu Jugendtagen auf Kreis- / Stadtebene bei denen der Verein

  vertreten ist.

- Entlastung des Jugendvorstandes

- Beschlussfassung über eingereichte Anträge

 

(IV) Die Mitglieder des Jugendvorstands werden von der Jugendvollversammlung für zwei Jahre gewählt

 

(V) Der Vereinsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

 

(VI) Aktives Wahlrecht haben alle Mitglieder ab dem 10 Lebensjahr, das Wahlrecht für den Vereinsjugendleiter beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

§ 6 der Jugendvorstand

 

(I) Der Vereinsjugendvorstand besteht aus

- dem Vereinsjugendleiter und seinem Stellvertreter

- dem Jugendvorstand und seinem Stellvertreter

- dem Jugendkassierer

- dem Jugendschriftführer

- einem Jugendsprecher (in), die bei der Wahl höchstens 19 Jahre alt sein dürfen.

 

(II) Wählbar in den Jugendvorstand ist jedes Vereinsmitglied unter 21 Jahren.

 

(III) Der Vereinsjugendleiter und sein Stellvertreter vertreten die Interessen der Jugend nach innen und nach außen und werden (abweichend) von der Vollversammlung des Vereins gewählt.

 

(IV) Der Jugendvorstand ist der Jugendvollversammlung und dem Vorstand des Vereines gegenüber für seine Beschlüsse verantwortlich. Die Jugendvorstandschaft wird von der Jugendvollversammlung gewählt.

 

(V) Die Sitzungen der Jugendvorstandschaft finden je nach Bedarf statt, mindestens aber zweimal jährlich.

 

§ 7 Änderung der Jugendordnung

 

Diese Jugendordnung kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten auf einer ordentlichen oder außerordentlichen Jugend-

vollversammlung geändert werden

 

 

Die Jugendordnung tritt mit der Satzungsänderung des Schützenvereins Schopp vom  27.01.2007  in Kraft.

 

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Im Kobertal
67707 Schopp

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